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Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Die wesentliche Rechtsgrundlage für die staatliche Lehrerfortbildung ist das Sächsische Schulgesetz, das in Paragraph 40, Absatz 2 die Pflichten einer jeden Lehrkraft diesbezüglich folgendermaßen beschreibt:

„Er ist verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit, in angemessenem Umfang fortzubilden. Diese Verpflichtung umfasst neben der fachlichen und pädagogischen Fortbildung auch die Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologi­schen Kenntnisse.“

Darüber hinaus formuliert das Schulgesetz in Bezug auf die Verantwortung an Schulleiter: „Er trägt die Verantwortung für die kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung an seiner Schule sowie das Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzept für die Lehrer seiner Schule.“ Diese Aussage ist vor allem im Zusammenhang mit dem Schulen zur Verfügung stehenden „Qualitätsbudget“ bedeutsam.

Zu rechtlichen Grundlagen der staatlichen Lehrerfortbildung gehören auch allgemeine Rechtsvorschriften wie das Sächsische Reisekostengesetz oder auch sehr konkrete wie die  Verwaltungsvorschrift „Aus- und Fortbildungsvergütung“.

Fachliche Grundlagen

Die für sächsische Schulen grundsätzlich geltenden Rechtsvorschriften wie das Schulgesetz, die Schulordnungen und die Lehrpläne bilden in gewisser Weise auch einen fachlichen Rahmen für die staatliche Lehrerfortbildung. Darüber hinaus sind weitere spezifische Vorgaben maßgebend:

  • Fortbildungsleitlinien setzen den Handlungsrahmen der staatlichen Lehrerfortbildung innerhalb bestimmter Handlungsfelder der Schulentwicklung.
  • Besondere bildungspolitische Schwerpunktsetzungen konkretisieren die Anforderungen an die staatliche Lehrerfortbildung auf Grundlage der Leitlinien.
  • Aus der Perspektive der verschiedenen Schularten wird auf Grund des spezifischen Bedarfs eine weitere Untersetzung vorgenommen.
  • Rückmeldungen von Lehrkräften, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie von schulischen Führungskräften bringen die schulpraktische Perspektive ein.

 

Strukturelle Grundlagen

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus setzt mit den Rechtsvorschriften, den Fortbildungsleitlinien und den fachlichen Schwerpunktsetzungen den Rahmen für die Gestaltung der staatlichen Lehrerfortbildung und richtet sie strategisch aus.

Das Landesamt für Schule und Bildung konzipiert und koordiniert die entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen und ist auch für die Durchführung zuständig. Alle sechs Standorte des Landesamtes nehmen Aufgaben der staatlichen Lehrerfortbildung wahr. Dem Standort Radebeul obliegt in diesem Zusammenhang die Federführung. Im Standort Radebeul ist zusätzlich die Qualifizierung bzw. Fortbildung von schulischen Führungskräften sowie von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben und Funktionen angesiedelt.

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Bild: Lehrerfortbildung

© Sächsisches Staatsministerium für Kultus