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Organisatorische Hinweise

Anmeldung

Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung im Rahmen der Lehrerfortbildung
Sofern nicht anders angegeben, sind alle Fortbildungsveranstaltungen sachsenweit geöffnet. Die Anmeldung erfolgt auf dem Dienstweg bei der personalführenden Stelle. Für die Anmeldung ist das Formular Meldung zur Fortbildungsveranstaltung zu verwenden. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet. Der in der Ausschreibung genannte Anmeldeschluss ist zu beachten.

Veranstaltungen weiterer Träger von Lehrerfortbildung
Die Anmeldung zu Angeboten weiterer Träger erfolgt, sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, direkt beim Anbieter.

Zulassung

Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung im Rahmen der Lehrerfortbildung
Die Zulassung oder Absage zu einer Fortbildungsveranstaltung der Standorte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau des Landesamt für Schule und Bildung erfolgt durch die personalführende Stelle. Die Zulassung oder Absage zu einer Fortbildungsveranstaltung des Standorts Radebeul des Landesamtes für Schule und Bildung erfolgt durch diesen selbst. Vor Reiseantritt sind eventuell vorgenommene Änderungen bzgl. der Veranstaltungsmodalitäten in der Ausschreibung im Onlineprogramm Lehrerfortbildung unbedingt nachzulesen. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies unverzüglich der personalführenden Stelle und bei Veranstaltungen des Standorts Radebeul des Landesamtes für Schule und Bildung zusätzlich diesem unter Angabe der Veranstaltungsnummer mitzuteilen.

Veranstaltungen weiterer Träger von Lehrerfortbildung
Die Zulassung oder Absage zu einer Fortbildungsveranstaltung eines weiteren Anbieters erfolgt durch diesen selbst.

Unterkunft

Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung im Rahmen der Lehrerfortbildung

Organisation durch Standort Radebeul:

In der Regel sind Unterkunft - vorwiegend in Zwei-Bett-Zimmern - und Verpflegung für Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus kostenfrei.

Organisation durch übrige Standorte:
Bei Veranstaltungen wird grundsätzlich keine Unterkunft zur Verfügung gestellt. Abweichungen davon werden gesondert in der Ausschreibung ausgewiesen.

Veranstaltungen weiterer Träger von Lehrerfortbildung
Fragen der Unterkunft sind jeweils mit den weiteren Trägern zu klären.

Kostenerstattung

Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung im Rahmen der Lehrerfortbildung
Für Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus an Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung (Standorte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Zwickau) ist eine Kostenerstattung durch die personalführende Stelle möglich.

Veranstaltungen des Landesamtes für Schule und Bildung - Standort Radebeul können gemäß Sächsischem Reisekostengesetz abgerechnet werden.

Bei speziellen Fortbildungen oder Exkursionen macht sich in Abhängigkeit von den entstehenden Kosten eine finanzielle Eigenbeteiligung der Teilnehmer notwendig. In diesen Fällen enthalten die Ausschreibungen zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise.

Erfolgt die An- bzw. Rückreise mit der Deutschen Bahn, ist das Großkundenticket zu nutzen. Führt die Benutzung einer BahnCard zu geringeren Fahrkosten als beim sonst notwendigen Lösen von Einzelfahrscheinen, ist die BahnCard zu nutzen.

Die vollständig ausgefüllte Reisekostenabrechnung ist nach der Veranstaltung mit folgenden Unterlagen bei der personalführenden Stelle und bei Veranstaltungen des Sächsischen Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung - Standort Radebeul dort einzureichen:

  • Original der Zulassung und ggf. genehmigter Fortbildungsreiseantrag,
  • Kopie der Teilnahmebescheinigung und
  • Originalquittungen bzw. Zahlungsbelege, die für die Reisekostenabrechnung von Bedeutung sind.

Veranstaltungen weiterer Träger von Lehrerfortbildung
In der Regel werden für Veranstaltungen weiterer Träger von Lehrerfortbildung keine Kosten seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erstattet.

Fortbildungen im Ausland

Für Fortbildungsveranstaltungen im Ausland, die durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus oder das Landesamt für Schule und Bildung ausgeschrieben werden, muss der Fortbildungsreiseantrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn über den Dienstweg bei der personalführenden Stelle eingereicht werden.

Für diese Fortbildungen sind unbedingt die Regelungen zum Versicherungsschutz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der für diese Fortbildungsreisen gewährte Dienstreise-Unfallschutz nur solche Tätigkeiten umfasst, die mit dem Beschäftigungsverhältnis und dem Reisezweck rechtlich wesentlich zusammenhängen. Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz wird der Abschluss einer privaten Reiseunfallversicherung empfohlen.

Hinsichtlich des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ist durch den Antragsteller zu prüfen, ob zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem gewünschten Reiseland ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen besteht. Für andere Staaten und für über den Basisversicherungsschutz hinausgehende Sonderleistungen ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung erforderlich.