Anerkennung als wissenschaftliche Arbeit
Die Schulaufsichtsbehörde erkennt gleichwertige Dissertationen, Diplom-, Magister- oder Masterarbeiten auf Antrag des Prüfungsteilnehmers als wissenschaftliche Arbeit an.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist bei Diplomarbeiten von Fachhochschulen immer Voraussetzung, dass ein FH-Abschluss auf Masterniveau vorliegt. Das bedeutet, dass nur solche Diplomarbeiten von Fachhochschulen als gleichwertig betrachtet werden können, die auf Magister- oder Masterniveau stehen, d.h. 10 Semester Regelstudienzeit haben.
Der Antrag ist formlos schriftlich mit Angabe der Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse an das für Ihren Universitätsstandort zuständige Prüfungsreferat per Post zu senden. Beizufügen sind eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung, eine beglaubigte Kopie des Diplom-, Magister- bzw. Masterzeugnisses oder der Promotionsurkunde sowie ein gebundenes Exemplar der Arbeit einschließlich einer digitalen Version auf einem beschrifteten Datenträger. Beachten Sie bitte den Terminplan des Prüfungszeitraumes.