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Fragen und Antworten zur Ersten Staatsprüfung Prüfungszeitraum (PRZ) Winter 2022/23

Wo finde ich die gesetzliche Grundlage der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter?

Die jeweils geltende Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) finden Sie hier.

Beachten Sie: Die Verordnung LAPO I vom 19.01.2022 enthält im Teil 7 eine Übergangsregelung.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, anzuwenden.

Dies gilt auch für Antragstellerinnen und Antragsteller nach Satz 1, die nach § 20 Absatz 2 einen versäumten Prüfungsbestandteil nachholen oder nach § 21 Absatz 1 eine Wiederholungsprüfung ablegen.

 

Wohin wende ich mich bei Anfragen im Zusammenhang mit der Ersten Staatsprüfung?

Studierende der Universität Leipzig:

Landesamt für Schule und Bildung - Standdort Leipzig, Referat 42
Nonnenstraße 17 A, 04229 Leipzig
Tel.: 0341/49459-40
E-Mail: PA-L@lasub.smk.sachsen.de

Studierende der Technischen Universität Chemnitz:

Landesamt für Schule und Bildung - Standort Chemnitz, Referat 42
Straße der Nationen 12, 09111 Chemnitz

Tel.: 0371/256202-63
E-Mail: PA-C@lasub.smk.sachsen.de

Studierende der Technischen Universität Dresden:

Landesamt für Schule und Bildung - Standort Dresden, Referat 42
Großenhainer Straße 92, 01127 Dresden

Tel.: 0351/8439-470

E-Mail: PA-D@lasub.smk.sachsen.de

 

Wann melde ich mich zur Ersten Staatsprüfung für den PRZ Winter 2022/23 an?

In der Zeit vom 28.03.2022 bis zum 01.04.2022 melden Sie sich unter www.lapo.sachsen.de
online zur Prüfung an.

 

Was ist bei dem Online-Anmeldeverfahren zu beachten?

Detaillierte Erklärungen zu den einzelnen Schritten der Online-Anmeldung finden Sie hier.

Beachten Sie, dass Sie Ihr Profil erst vervollständigen müssen, bevor weitere Eingaben getätigt werden können. Nehmen Sie sich dafür bitte Zeit. Hat man einmal zu schnell weitergeklickt, ist eine Änderung nur durch Mitarbeiter des LaSuB möglich.
Beim Hochladen Ihres Passfotos ist unbedingt das angegebene Format zu beachten. Sollte es Probleme beim Ausdrucken Ihres Zulassungsantrages geben, löschen Sie bitte Ihr Passbild. Das Passbild kann danach nicht erneut hinzugefügt werden, daher bitten wir Sie, ein Passfoto auf den ausgedruckten Zulassungsantrag zu kleben.

Bei Ihrer Anmeldung im Onlineportal erhalten Sie ein Aktenzeichen, welches im gesamten Prüfungsverfahren zu verwenden ist.

(Lehramt)(Standort)(Jahr)(Semester der Anmeldung)(vom System gesetzte Nummer)

z. B. 1C22S134: LA GS, Standort Chemnitz, 2022 Sommer, Nr. 134

        2L22S25: LA OS, Standort Leipzig, 2022, Sommer, Nr. 25

        3L22S467: LA GYM, Standort Leipzig, 2022, Sommer, Nr. 467

        4D22S53: LA BS, Standort Dresden, 2022, Sommer, Nr. 53

        5L22S9: LA SoP, Standort Leipzig, 2022, Sommer, Nr. 9

 

Was muss ich beachten, wenn ich mich bereits in einem früheren Prüfungszeitraum angemeldet habe, die Prüfungen aber nicht antreten konnte?

Eine neue Anmeldung im Online-Portal muss nicht erfolgen. Ihr Aktenzeichen sowie Ihre Daten (z.B. Universitätsmailadresse) werden erneut verwendet. Sie melden sich eine Woche vor der regulären Prüfungsanmeldung telefonisch bzw. per E-Mail im Referat 42, LaSuB, Frau Jeannette Kießling (Standort Leipzig);  Frau Sally Winkler (Standort Chemnitz); PA-D@lasub.smk.sachsen.de (Standort Dresden). Es erfolgt dann eine Freischaltung Ihres Accounts.

 

Welche Termine sind für das Ablegen der Ersten Staatsprüfung im Prüfungszeitraum Winter 2022/23 zu beachten?

Einreichen eines Antrags auf Anerkennung einer gleichwertigen Dissertation, Diplom-, Magister- oder Masterarbeit als wissenschaftliche Arbeit. Hinweise dazu finden Sie hier. bis 01.01.2022

Online - Anmeldung, einschließlich Anmelden des Themas der wissenschaftlichen Arbeit

28.03. bis 01.04.2022

Einreichen der Originalunterlagen für die Zulassung zur Prüfung sowie - wenn vorhanden - ggf. erforderlicher weiterer Nachweise nach LAPO I einschließlich des Formblattes wissenschaftliche Arbeit per Post

bis 14.04.2022
Eigenverantwortliche Überprüfung der Leistungspunkte durch die Studierenden im Prüfungsverwaltungsportal der entsprechenden Hochschule (z.B. Almaweb, Hisqis, Selma) bis 28.04.2022

Übermittlung des Mindeststudienumfangs (Die Übermittlung erfolgt elektronisch durch die Uni direkt an das LaSuB.)

bis 15.05.2022
Zulassung zur Prüfung (bedingte Zulassung) bis 30.05.2022
Veröffentlichung der Prüfungstermine bis 02.09.2022
Klausur Bildungswissenschaftlicher Bereich 26.09. bis 06.10.2022
Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit
(Bearbeitungszeit 6 Monate)
bis 06.10.2022
Mündliche Prüfungen Oktober bis Dezember 2022
Eigenverantwortliche Überprüfung der Leistungspunkte durch die Studierenden im Prüfungsverwaltungsportal der entsprechenden Hochschule (z.B. Almaweb, Hisqis, Selma) bis 28.10.2022

Nachreichen ggf. erforderlicher weiterer Nachweise nach LAPO I sowie Übermittlung des Gesamtstudienumfangs nach § 6 Abs. 1 LAPO I (Die Übermittlung des vollen Studienumfanges sowie der Durchschnittsnoten erfolgt elektronisch durch die Uni direkt an das LaSuB.) und Zulassung zur Prüfung (endgültige Zulassung)

spätestens bis 15.11.2022
Zeugnisse 31.01.2023

 

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen für eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht werden?

Bis zum 15.05.2022 müssen per Post eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung
    Besonderheit an der TU Dresden: Die Vorgehensweise der Organisation der mündlichen Prüfungen variiert an den Instituten. Bitte informieren Sie sich an den entsprechenden Instituten - ggf. müssen Prüfer zusätzlich handschriftlich auf dem Antrag angegeben werden.
  • Studienverlaufsbescheinigung (nur in Chemnitz und Leipzig erforderlich)
  • Formblatt wissenschaftliche Arbeit

Bis zum 15.11.2022 müssen vorliegen:

  • Nachweis von Modulnoten (diese werden automatisch elektronisch von den Universitäten an das LaSuB übermittelt)

Bis zum 15.05.2022 können nachgereicht werden:

  • Auslandsaufenthalt, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Nachweis Sprachkenntnisse, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Nachweis Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Einschlägige Praktika im Umfang von 2 Monaten, wenn gemäß LAPO I gefordert

Bis zum 15.11.2022 müssen vorliegen:

  • Auslandsaufenthalt, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Nachweis Sprachkenntnisse, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Nachweis Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Einschlägige Praktika im Umfang von 2 Monaten, wenn gemäß LAPO I gefordert
  • Nachweis von Modulnoten (werden elektronisch vom ZPA der Uni an LASUB übermittelt)

Um eine korrekte elektronische Übermittlung Ihrer Leistungspunkte und Modulnoten zu sichern, kontrollieren Sie bitte die Notenübersicht im Prüfungsverwaltungsportal Ihrer Hochschule nach folgenden Kriterien:

  • Habe ich alles richtig gemäß Prüfungsordnung belegt? 
  • Wurde alles korrekt in Prüfungsverwaltungsportal der entsprechenden Hochschule verbucht? Sind die von mir belegten Module richtig zugeordnet? Stimmen alle Noten?
  • Wurden alle anerkannten Leistungen oder Nachweise im Prüfungsamt vorgelegt und verbucht?
  • Sind alle von mir noch zu belegenden Module bis zum 15.11.2022 abschließbar? Einzuplanen ist dabei die in der Prüfungsordnung vorgesehene Dauer des Bewertungsverfahrens von vier Wochen.

Sollten Leistungen fehlen oder falsch zugeordnet sein, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die für Sie zuständige Bearbeiterin oder Bearbeiter im zentralen Prüfungsamt der Universität.

 

Was beinhaltet das zweistufige Zulassungsverfahren?

1. Bedingte Zulassung für die 1. Staatsprüfung – 31.05.2022, wenn Nachweis eines abgeleisteten Mindeststudienumfangs:

150 Leistungspunkte - Grundschule
180 Leistungspunkte - Oberschule
210 Leistungspunkte - Sonderpädagogik
210 Leistungspunkte – Gymnasium

210 Leistungspunkte – Berufsbildende Schule

 

2. (Endgültige) Zulassung für die 1. Staatsprüfung – 15.11.2022, wenn Nachweis des vollen Studienumfangs


215 Leistungspunkte - Grundschule
240 Leistungspunkte - Oberschule
270 Leistungspunkte - Sonderpädagogik
270 Leistungspunkte – Gymnasium

270 Leistungspunkte – Berufsbildende Schule

 

 

Welche Folgen hat es, wenn ich den Nachweis des vollen Studienumfangs nicht fristgerecht nachweisen kann?

Liegt ein wichtiger Grund (Krankheit, nicht bestandene Modulprüfung) für das Nichterbringen des vollen Studienumfangs vor, muss der volle Studienumfang innerhalb von 18 Monaten (15.05.2024) erbracht werden. Prüfungsleistungen, die bis dahin bereits erbracht werden konnten, müssen nicht noch einmal abgelegt werden. Diesen wichtigen Grund teilen Sie dem Referat 42, Ansprechpartnerin Frau Jeannette Kießling, LaSuB Standort Leipzig, bzw. Frau Uta Hennig, Standort Chemnitz, formlos schriftlich bzw. dem Standort Dresden per E-Mail an das Postfach PA-D@lasub.smk.sachsen.de bis zum 01.11.2022 mit. Nachweise sind anzufügen.

Liegt kein wichtiger Grund vor, verfallen bereits erbrachte Prüfungsleistungen. Dies ist auch der Fall, wenn der zum Zeitpunkt der Zulassung ausstehende Studienumfang bereits aus objektiven Gründen nicht bis zu dem festgesetzten Termin hätte erbracht werden können, z. B. wenn zum Zeitpunkt der Zulassung ausstehende Modulprüfungen nach dem festgesetzten Termin für den Nachweis des vollen Studienumfangs liegen.

Aus der bedingten Zulassung zur Staatsprüfung ergibt sich für Sie kein Anspruch auf Sonderregelungen hinsichtlich des Modul- und Prüfungsangebots Ihrer Universität. Falls Sie noch Studienleistungen erbringen müssen, informieren Sie sich daher bitte vor der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung über die angebotenen Module und Prüfungstermine. Stellen Sie sicher, dass Sie alle noch ausstehenden Module rechtzeitig und vollständig bis zum Ende der Nachweisfrist abschließen können.

 

Welche aktuellen Regelungen gelten für Nachweise des Auslandsaufenthaltes?

Aktuelle Informationen finden Sie unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-lehrerausbildung-5486.htm

Da das Sprachpraktikum im Ausland gegenwärtig pandemiebedingt nicht durchgeführt bzw. abgeschlossen werden kann, wird bei der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung gemäß § 9 Abs. 6 LAPO I vom entsprechenden Nachweis abgesehen.

 

Welche Prüfungsbestandteile hat die Erste Staatsprüfung?

Wissenschaftliche Arbeit gemäß § 11 LAPO I
Wahl zwischen Bildungswissenschaftlichem Bereich oder einem der studierten Fächer/FSP (mit allgemeiner Sonderpädagogik) oder einer Fachdidaktik oder Grundschuldidaktik
Bearbeitungszeit 6 Monate

Mündliche Prüfungen gemäß § 12 LAPO I
zwei, in Abhängigkeit der Themenwahl für die wissenschaftliche Arbeit
In dem Bereich (Fach oder Fachdidaktik oder Förderschwerpunkt oder Grundschuldidaktik), dem das Thema der wiss. Arbeit zugeordnet werden kann, findet keine mündliche Prüfung statt.


Lehramtsspezifische Informationsblätter sind hinter den folgenden Verlinkungen erreichbar:

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Informationsblatt_Grundschulen.pdf

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Informationsblatt_Sonderpaedagogik.pdf

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Informationsblatt_Oberschulen.pdf

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Informationsblatt_Gymnasien.pdf

www.lehrerbildung.sachsen.de/download/download_lehrerbildung/Informationsblatt__berufsbildende_Schulen.pdf

 

Schriftliche Prüfung Bildungswissenschaftlicher Bereich gemäß § 13 LAPO I
ein Bereich nach Wahl
Bearbeitungszeit 120 Minuten

 

Welche Prüfungsbestandteile hat eine Erweiterungsprüfung?

Für eine Erweiterungsprüfung gemäß § 20 LAPO I sind jeweils eine mündliche Prüfung in dem Fach und in der Fachdidaktik abzulegen.

 

Wie melde ich mich für die Erweiterungsprüfung im Online Portal an?

Legen Sie die Erste Staatsprüfung und die Erweiterungsprüfung in einem Prüfungszeitraum ab, dann müssen Sie sich für beide Prüfungen anmelden. Es müssen dann zwei unabhängige Mailadressen verwendet werden.

Haben Sie die Erste Staatsprüfung bereits im Freistaat Sachsen an der Universität abgelegt, wo Sie auch die Erweiterungsprüfung ablegen möchten, dann kontaktieren Sie das Referat 42, LaSuB, Frau Jeannette Kießling (Standort Leipzig) bzw. Frau Sally Winkler (Standort Chemnitz); PA-D@lasub.smk.sachsen.de (Standort Dresden).  Es wird dann der bestehende Account fortgeführt.

Haben Sie die Erste Staatsprüfung nicht im Freistaat Sachsen abgelegt, dann melden Sie sich im Online Portal mit Ihrer universitären Mailadresse neu an.

 

Was ist bei der Beantragung, Bearbeitung und Abgabe der wissenschaftlichen Arbeit gemäß § 11 LAPO I zu beachten?

Thema ist bei der Online-Anmeldung im Portal einzutragen

Ihre wissenschaftliche Arbeit können Sie im Anmeldeportal nur eintragen und abspeichern, wenn zwei Gutachter feststehen, die Ihre wissenschaftliche Arbeit bewerten. Sollte in Ausnahmefällen der Erst- oder Zweitprüfer noch nicht feststehen, wählen Sie im entsprechenden Feld ‚ Frau Dr.in No Name bzw. Herr Dr. No Name‘ aus und setzen sich mit Frau Omonsky (bettina.omonsky@lasub.smk.sachsen.de) (Standort Leipzig) oder Frau Hennig (uta.hennig@lasub.smk.sachsen.de) (Standort Chemnitz) in Verbindung oder schreiben eine E-Mail an PA-D@lasub.smk.sachsen.de (Standort Dresden).

28.03.2022 bis  01.04.2022
Formblatt mit Unterschrift beider Prüfer sowie des Bewerbers im LaSuB einreichen (per Post)
https://www.lehrerbildung.sachsen.de/24464
bis 14.04.2022
Thema gilt als genehmigt, wenn sich LaSuB nicht innerhalb von 2 Wochen äußert 29.04.2022
Bearbeitungszeit 6 Monate

Abgabe von jeweils einem maschinenschriftlichen gebundenen Exemplar (gummiert gebunden, keine Ringbindung!) und einem elektronischenDatenträger im LaSuB (Termin!) und bei beiden Prüfern (einschl. Hinweisblatt für Gutachter/Prüfer)

Im Portal wird registriert, wenn die Arbeit eingereicht ist. Diesen Status können Sie abrufen.

bis 06.10.2022

6 Wochen für Bewertung durch Prüfer

Nach dem Abschluss des Bewertungsverfahrens können Sie die Note im Portal abrufen. Sofern die beiden Prüfer unterschiedliche Noten erteilt haben, werden beide zunächst um eine Einigung gebeten. Daher kann es noch einen etwas längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, bis Sie Ihre Note abrufen können.

bis 17.11.2022

 

Kann ich eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die wissenschaftliche Arbeit beantragen?

Gemäß § 11 LAPO I kann die Bearbeitungszeit bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Krankheit) verlängert werden. Dazu ist ein formloser Antrag unter Beifügung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das LaSuB zu stellen. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen neuen Abgabetermin, über den Sie zeitnah die beiden Prüfer informieren.

 

Welches Formblatt/Informationsblatt für Gutachterinnen/Gutachter muss ich einreichen, wenn ich gemäß § 11 (3) bzw. (9) LAPO I die wissenschaftliche Arbeit nicht bestanden habe bzw. das Thema zurückgeben musste?

Müssen Sie ein neues Thema der wissenschaftlichen Arbeit einreichen und treffen für Sie die zentralen Termine nicht zu, dann verwenden Sie dieses Formblatt und dieses Informationsblatt für Gutachterinnen/Gutachter:  

Formblatt Wissenschaftliche Arbeit

Informationsblatt Begutachtung

 

Wie erfahre ich die Note der wissenschaftlichen Arbeit?

Nach Eingang beider Gutachten/Noten und ggf. der Ermittlung der Gesamtnote gemäß § 11 (8) LAPO I wird die Note im Online-Portal eingetragen und für Sie sichtbar.

 

Schriftliche Prüfung gemäß § 13 LAPO I

Termin 26.09.2022 bis 06.10.2022
Bearbeitungszeit 120 Minuten
Bestandteile siehe unten
GS

Erziehungswissenschaft oder Grundschulpädagogik oder Pädagogische Psychologie*
*nach Wahl des Kandidaten

OS, Gy und SP

Erziehungswissenschaft oder Pädagogische Psychologie*
*nach Wahl des Kandidaten

BS

Grundlagen der beruflichen Bildung und Gestaltung beruflichen Unterrichts oder Pädagogische Psychologie*
*nach Wahl des Kandidaten

Aufgrund der gegenwärtigen Situation kann eine Informationsveranstaltung in Präsenz in Vorbereitung der Klausur nicht stattfinden. Deshalb erhalten Sie alle Informationen bzgl. des Ablaufs per E-Mail, bzgl. der Inhalte durch Veröffentlichung einer Präsentation auf der Homepage: https://www.lehrerbildung.sachsen.de/24708.htm

 

Mündliche Prüfungen gemäß § 12 LAPO I

In dem Bereich (Fach oder Fachdidaktik oder Förderschwerpunkt oder Grundschuldidaktik oder Berufliche Didaktik), dem das Thema der wiss. Arbeit zugeordnet werden kann, findet keine mündliche Prüfung statt.

Beachten Sie die lehramtsspezifischen Informationsblätter unter dem Stichwort Prüfungsbestandteile

 

In allen Lehrämtern sind zwei mündliche Prüfungen abzulegen. Die Dauer der Prüfungen ist wie folgt festgelegt:

40 Minuten - Fach

40 Minuten - Förderschwerpunkt einschließlich allgemeiner Sonderpädagogik

25 Minuten – Fachdidaktik/Berufliche Didaktik

20 Minuten - Gebiet der Grundschuldidaktik
 

Die Prüfungen werden in der Zeit von Oktober 2022 bis Dezember 2022 stattfinden.

Die konkreten Termine, Prüfer und Prüfungsorte können Sie über das Online-Portal (LAPO I) ab dem 02.09.2022 abrufen. 

Auf der Homepage des Instituts Ihres Faches finden Sie konkrete Hinweise zu möglichen Einschreibungen, Konsultationen o. ä. in Vorbereitung auf die Prüfungen.

Gegenstand der Prüfungen sind die gemäß LAPO I zu wählenden Bereiche bzw. Schwerpunkte. Darüber hinaus sollen Grundzüge des im Studium erworbenen Wissens geprüft werden.

Prüfungskommissionen (§ 4 LAPO I) bestehen aus einem Vertreter der Lehrer an öffentlichen Schulen oder der Schulaufsichtsbehörden als Vorsitzendem und, je nach fachlichen Erfordernissen, aus mindestens einem, höchstens 4 weiteren Prüfern. Die Mitglieder der Kommission sind gleichberechtigt.

Die Notenbekanntgabe erfolgt nach Beratung der Prüfungskommission.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich zu einer Prüfung (schriftlich oder mündlich) erkrankt bin?

Eine rechtzeitige Information des Landesamtes für Schule und Bildung, Referat 42 ist im Krankheitsfall erforderlich. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unter Angabe Ihres Aktenzeichens (Anmeldung Online-Portal) dem LaSuB umgehend zuzusenden.

Die infolge von Krankheit versäumte Prüfung wird im kommenden Prüfungszeitraum neu angesetzt.

Die Information der Prüfungskommission erfolgt durch das Referat 42!

 

Wie werden die Bestandteile der Ersten Staatsprüfung bewertet?

Für die Bewertung von Prüfungsleistungen gilt die Notenskala gemäß § 15 LAPO I von 1,0 bis 6,0 (Zwischennoten in Form von halben Noten möglich).

Ein Prüfungsbestandteil ist nicht bestanden, wenn eine Prüfung mit 4,5 (ausreichend bis mangelhaft) oder schlechter bewertet wurde. Die nicht bestandene Prüfung kann im nächsten oder übernächsten Prüfungszeitraum wiederholt werden. Der Bescheid zum Nichtbestehen enthält eine Frist für die Rückmeldung, welcher Zeitraum für die Wiederholung gewählt wird.

 

Wann erhalte ich mein Zeugnis?

Das Zeugnisdatum ist der 31.01.2023.

Dem Original des Zeugnisses ist eine beglaubigte Kopie beigefügt. Diese kann für Bewerbungen genutzt werden.

Eine vorläufige Bescheinigung, die den erfolgreichen Abschluss dokumentiert, können Sie, nachdem alle Prüfungsbestandteile absolviert und abschließend aufbereitet wurden, selbst im Online-Portal unter dem Button „Drucken“ herunterladen.

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