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Staatsprüfung

Die Staatsprüfung besteht aus:

  • den Prüfungslehrproben,
  • den mündlichen Prüfungen und
  • der Schulleiterbeurteilung.

Die Prüfungslehrproben und die mündlichen Prüfungen sollen innerhalb der letzten vier Monate des Vorbereitungsdienstes stattfinden. Im Vorbereitungsdienst in Teilzeit sollen die Prüfungslehrproben und die mündlichen Prüfungen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LAPO II innerhalb der letzten zehn Monate des Vorbereitungsdienstes stattfinden. Die mündliche Schulrechtsprüfung findet zu dem von der Schulaufsichtsbehörde bestimmten Termin statt.

Mit dem Bestehen der Staatsprüfung ist die Berechtigung verbunden, je nach Lehramt, für das der Vorbereitungsdienst absolviert wurde, die Berufsbezeichnung

  • „Lehrer für das Lehramt an Grundschulen“
  • „Lehrer für das Lehramt an Oberschulen“
  • „Lehrer für das Lehramt Sonderpädagogik“
  • „Lehrer für das Lehramt an Gymnasien“ oder
  • „Lehrer für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“

zu führen.

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